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Zuverlässige und umfassende Notfalltelefone für Aufzüge und Aufzüge

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Brauchen wir ein Nottelefon in unseren Aufzügen?

Keiner der Aufzüge in unserem Block verfügt über ein Notruftelefon. Natürlich sind alle neuen Aufzüge erforderlich, aber ist es gesetzlich vorgeschrieben, Telefone an diesen Aufzügen zu installieren? Die Aufzugsfirma, die sie unterhält, sagt, dass es getan werden sollte.

„Die kurze Antwort ist nein, es ist keine rechtliche Anforderung, aber wie in so vielen Bereichen der Gesetzgebung gibt es eine Grauzone, und es wird nicht geschnitten, wenn es zu einer möglichen rechtlichen Haftung kommt. Ich werde versuchen, so gut wie möglich zu erklären. Alle nach 1997 neu installierten Aufzüge sind gesetzlich verpflichtet, die europäische Aufzugsrichtlinie einzuhalten, einschließlich der Bereitstellung eines Aufzugskommunikationssystems. Da diese Aufzüge ursprünglich in den 1960er Jahren installiert wurden, fallen sie nicht in diese Kategorie.

Für bestehende Aufzüge wurde 2003 die Europäische Norm EN81-80 eingeführt, die eine Liste von 74 Punkten mit Empfehlungen zur Erhöhung der Sicherheit älterer Aufzüge enthält. Dies beinhaltet die Bereitstellung eines Aufzugskommunikationssystems, sofern dies praktisch möglich ist (was in den meisten Fällen der Fall ist). Hier wird es komplizierter. EN81-80 ist selbst kein gesetzliches Gesetz, nur eine empfohlene Norm.

Wenn der Aufzug jedoch auf einem Arbeitsgelände installiert ist, unterliegt er dem Gesetz über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, und es tritt eine Gesetzesvorschrift namens LOLER (Gesetz über Hebe- und Hebevorrichtungen) in Kraft. Bei privaten Wohnräumen gilt der Aufzug jedoch nicht als Arbeitsmittel und fällt daher nicht unter die HASAW oder LOLER. Wenn die Pächter / Freigeigentümer gesamtschuldnerisch für den Aufzug haften, jedoch kein Telefon besitzen, ist dies theoretisch in Ordnung. Trotzdem kann eine Haftung gegenüber Mitgliedern der Öffentlichkeit (oder Auftragnehmern), die den Aufzug benutzen, bestehen bleiben (es sei denn, ein Haftungsausschluss ist möglicherweise eindeutig veröffentlicht). Wenn zum Beispiel jemand im Aufzug reiste und er kaputt ging und eine Panikattacke erlitt oder vielleicht noch schlimmer, weil er nicht in der Lage war, einen Notruf bei der Aufzugsfirma oder der Feuerwehr zu tätigen, dann könnten sie theoretisch die Pächter / Freier für verklagen keine angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um sie in diesem Szenario zu schützen. Uns ist kein Fall bekannt, in dem dies geprüft wurde, aber es ist möglich, dass die Haftpflichtversicherung dies nicht abdeckt. Es kann keine ausreichende Verteidigung sein, um zu sagen, dass von dem Aufzugbenutzer erwartet wird, dass er sein eigenes Mobiltelefon verwendet (da kein Signal vorhanden ist) oder der Aufzugalarmknopf, der für andere Bewohner des Gebäudes möglicherweise nicht hörbar ist.

J & R bietet ein zuverlässiges und umfassendes Angebot an spezialisierten Notruftelefonen, Sicherheitstelefonen, Türsprechstellen, Aufzugsgeräten und Kommunikationsgeräten für Telefone.

Diese Produkte werden häufig in der Aufzugs-, Aufzugs- und Sicherheitsbranche sowie in allen Bereichen eingesetzt, in denen Nottelefone erforderlich sind, einschließlich Stadtaufzüge in Hochhausbüros und auch im Inland.

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